Kantons Luzern, Emmenbrücke 1989, S. 100). Die Genehmigung der Jahresrechnung bildet Bestandteil der Finanzaufsicht der Stimmberechtigten bzw. der Mitglieder des Gemeindeparlaments über die Gemeindeexekutivbehörde und die kommunale Verwaltung. Damit wird der Gemeindeexekutivbehörde bescheinigt, im Rahmen des Voranschlags recht- und ordnungsgemäss gewirtschaftet zu haben und von der Verantwortlichkeit für die Finanzverwaltung des vergangenen Jahres entlastet zu sein. Unkorrekte Buchungsvorgänge können die Festsetzung des künftigen Steuerfusses und damit auch den Steuerbezug durchaus beeinflussen.