Selbst wenn bei der damaligen Kreditsprechung die Überführung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen mitgemeint oder sogar erwähnt war, rechtfertigt die jahrelange Führung der beiden Grundstücke in der Rubrik "Finanzvermögen" der Gemeindebuchhaltung den erneuten ausdrücklichen Beschluss der Stimmberechtigten, falls die Kreditlimite überschritten wird. Die Kreditlimite von Fr. 608238.- für die Überführung der Sportanlage im Wert von Fr. 700000.- vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen ist überschritten, die Umteilung muss den Stimmberechtigten ausserhalb des Budgets zum Beschluss vorgelegt werden.