Abgeleitet von den ordentlichen Gemeindesteuern im Betrag von Fr. 12773000.-, welche für das Jahr 2000 budgetiert sind, ergibt sich im vorliegenden Fall bei 2.10 Steuereinheiten der Einwohnergemeinde eine Kreditlimite von Fr. 608238.-. 6. Der Gemeinderat macht in seiner Stellungnahme geltend, vorgängige Abklärungen hätten ergeben, dass die Überführung der Objekte im Rahmen der seinerzeitigen Kreditsprechung enthalten gewesen sei und daher nur noch buchhalterisch vollzogen werden müsse. Dieses Vorgehen sei zudem in Übereinstimmung mit der Rechnungskommission erfolgt. Nach den oben gemachten Ausführungen kann dieser Meinung jedoch nicht gefolgt werden.