Aufgabenerfüllung der Buchwert der Liegenschaft Teil des einzuholenden Sonder- oder Budgetkredits. Nach § 76 Absatz 2 GG sind Ertragsüberschüsse zur Abtragung des Bilanzfehlbetrags zu verwenden. Ist kein solcher vorhanden, ist Verwaltungsvermögen zusätzlich abzuschreiben oder frei verfügbares Eigenkapital zu bilden. Für eine anderweitige Verwendung von Ertragsüberschüssen gelten sinngemäss die Vorschriften über den Sonderkredit. Hinsichtlich des Einbezugs der Stimmberechtigten kommen somit die Regeln über den Sonderkredit zur Anwendung. Sonderkredite werden ausserhalb des Voranschlags und der Nachtragskredite durch Beschluss der Stimmberechtigten erteilt.