Die beiden Grundstücke sind in der Rechnung 1998 der Gemeinde unter Finanzvermögen/Anlagen mit Fr. 1601669.40 bzw. Fr. 215000.- aufgeführt. Ebenfalls vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen überführt werden soll eine Sportanlage zu einem Bilanzwert von Fr. 700000.-, wobei nur die Anlage selbst (ohne Grundstück) bilanziert wurde. Anlage und Grundstück sind in der Rechnung 1998 unter Finanzvermögen/Anlagen mit Fr. 1313204.- aufgeführt. 5. Nach § 2 Absatz 1e Ziffer 3 des Gemeindegesetzes vom 9. Oktober 1962 (GG; SRL Nr. 150) haben die Stimmberechtigten die Befugnis zum Beschluss über die Bewilligung der Zweckumwandlung von Gemeindevermögen.