Es muss also ein gewisser Zusammenhang zwischen der Gebührenhöhe einerseits und der produzierten Abfallmenge sowie den Kosten für deren Entsorgung andererseits bestehen. Allerdings muss die Gebühr nicht in jedem Einzelfall genau den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen, sollen doch namentlich unverhältnismässige Kosten für die Administration und für die Erfassung der Abfallmenge vermieden werden (Veronika Huber-Wälchli, Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen durch kostendeckende und verursachergerechte Gebühren, in: URP 1999 S. 41).