Am 29. August 1990 reichte das Initiativkomitee "Pro Hirschmatt/Neustadt" bei der Stadtkanzlei eine Initiative mit 1174 gültigen Unterschriften ein. Die in Form des ausgearbeiteten Entwurfs abgefasste Initiative verlangte im wesentlichen einen grösseren Wohnanteil im Bebauungsplan B 129 Hirschmatt/Neustadt. Die Unterschriftenlisten wurden innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung der Initiative eingereicht. Mit Beschluss vom 5. September 1990 hat der Stadtrat festgestellt, dass das Volksbegehren zustande gekommen ist. Mit B+A 21/1991 vom 1. Mai 1991 überwies er die Initiative zum Entscheid über die Gültigkeit dem Grossen Stadtrat.