Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde schreibe für dieses Grundstück zwei Abstellplätze vor. Dieser Anordnung sei der Grundeigentümer A bis heute nicht nachgekommen. Der Gemeinderat hält dazu in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2007 fest, es könne nach 21 Jahren nicht mehr nachvollzogen werden, ob der in Ziffer 2.6 der Baubewilligung verlangte Plan je eingereicht worden sei. Sowohl der damalige für das Bauwesen zuständige Gemeindeammann als auch der damalige Gemeindeschreiber seien verstorben. In den Bauakten der Gemeinde liege kein Detailplan betreffend Garagenzufahrt vor.