Entsprechend dieser Natur der fraglichen Eingabe soll im Folgenden nur kurz auf die aufgeworfenen Fragen eingegangen werden, zumal für die Behandlung einer aufsichtsrechtlichen Anzeige - anders als in einem formellen Rechtsmittelverfahren - keine Kosten erhoben werden. 4. Die Beschwerdeführerin war am Baubewilligungsverfahren bezüglich des Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1 nicht als Einsprecherin beteiligt. Sie hat zusammen mit ihrem Ehemann das benachbarte Grundstück Nr. 2 erst später erworben.