Damit wird eine Verfügung oder eine andere Handlung einer Verwaltungsbehörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstandet und darum ersucht, die Verfügung abzuändern oder aufzuheben oder eine andere Massnahme zu treffen. Bei einer solchen Beschwerde oder Anzeige handelt es sich somit nicht um eine Beschwerde im Sinn eines förmlichen Rechtsmittels, sondern wie erwähnt um einen Rechtsbehelf, der dem Anzeigenden weder einen Erledigungs- noch einen Entscheidsanspruch oder irgendwelche Parteirechte - etwa das Recht auf eine Begründung oder auf Akteneinsicht - vermittelt.