| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1. Am 11. März 1986 erteilte der Gemeinderat dem Grundeigentümer A die Baubewilligung für den Neubau eines Wohnhauses auf dessen Grundstück Nr. 1. Dieser Entscheid blieb unangefochten. In der Folge wurde das Wohnhaus erstellt. 2. Am 25. September 2007 liess die Nachbarin B beim Regierungsrat eine gegen den Gemeinderat gerichtete Aufsichtsbeschwerde einreichen. Darin wird im Wesentlichen geltend gemacht, das Wohnhaus auf Grundstück Nr. 1 sei nicht gemäss der Baubewilligung und den entsprechenden Plänen erstellt worden.