Aus dem Spielplan für die Saison 1999/2000 geht klar hervor, dass das Spiel vorerst am Samstag, dem 18. September 1999, geplant war. Es liegt somit nicht die Situation vor, dass es für dieses Spiel das einzig mögliche Datum vom 19. September 1999 gab, sondern es wurde vielmehr von einem fixen, im Spielplan vorgemerkten Datum abgerückt und eine Verlegung auf Sonntag, den 19. September 1999, beschlossen, offenbar um das Spiel im Fernsehen übertragen zu können. Von einer ausserordentlichen Situation kann daher nicht gesprochen werden. Daran vermag auch das finanzielle Interesse des Beschwerdeführers an der Fernsehübertragung des Spiels nichts zu ändern.