Die Pergola sei daher nicht als Baute im Sinne des Baugesetzes zu beurteilen. Im Lichte der eingangs zitierten Literatur und Rechtsprechung ist dieser Ansicht zuzustimmen. Gemäss den eingereichten Bauplänen ist die Erstellung einer eigentlichen Pergola, d. h. einer Konstruktion aus Holzbalken ohne Dach und Seitenwände, geplant. Die Pergola ist deshalb nicht als Baute und somit auch nicht als Anbaute zum bestehenden Schopf Nr. 139a zu qualifizieren (vg1. Mäder, Das Baubewilligungsverfahren, Zürich 1991, N 184). Es handelt sich dabei vie1mehr um eine selbständige bau1iche An1age.