Wesentliches Merkmal einer Baute sei der Schutz vor Witterungseinflüssen. Eine Pergola könne diese Anforderungen kaum erfüllen. Sie diene lediglich dazu, Pflanzen Halt zu geben. Die vorliegende Pergola verfüge weder über ein Dach noch über Seitenwände. Zudem sei der Abstand der Balkenlagen so gross, dass auch ein dickes Rankennetz keinen Schutz vor Kälte und Nässe bieten könne. Im übrigen könnte der Sitzplatz ohne weiteres auch ohne Pergola angelegt und allenfalls mit einer Sonnenstore gegen direkte Sonneneinstrahlung geschützt werden. Die Pergola sei daher nicht als Baute im Sinne des Baugesetzes zu beurteilen.