Ohne Temporärangestellte müsste die Arbeit auf der Baustelle praktisch von diesem alleine, allenfalls unter Mithilfe vom Firmeninhaber persönlich, ausgeführt werden. Der Auftrag hat aber ein Volumen von rund Fr. 60000.- und macht nach Angaben der Paritätischen Berufskommission den Einsatz von vier bis sechs Berufspersonen nötig. Mit einer oder allenfalls zwei Arbeitskräften insgesamt ist der Auftrag daher innert nützlicher Frist nicht zu erfüllen. Im übrigen geht auch die Offerte vom Einsatz eines Teams aus, wie aus der Stellungnahme vom 25. Mai 1994 hervorgeht. Somit ist auch beim Verzicht auf weitere Mitarbeiter die termingerechte Ausführung der Arbeit nicht gewährleistet.