Wird andererseits auf die Beschäftigung von Temporärangestellten verzichtet, ohne dass gleichzeitig Festangestellte beschäftigt werden, ist die termingerechte Ausführung der Arbeiten nicht mehr gewährleistet. Nach Angaben der Firma X wird das Arbeitsvolumen vom Firmeninhaber und seiner Frau im Büro bearbeitet, während dessen Bruder als Baustellenleiter eingesetzt wird. Ohne Temporärangestellte müsste die Arbeit auf der Baustelle praktisch von diesem alleine, allenfalls unter Mithilfe vom Firmeninhaber persönlich, ausgeführt werden.