Die Paritätische Berufskommission des Malergewerbes des Kantons Luzern geht davon aus, dass das Arbeitsvolumen im vorliegenden Fall einen Arbeitseinsatz von vier bis sechs gut eingespielten Berufspersonen notwendig macht. Selbst wenn noch berücksichtigt wird, dass mit dem Bruder des Firmeninhabers als Baustellenleiter eine Fachperson auf dem Bauplatz vorhanden ist, die auch eine gewisse Konstanz im Team garantiert, kann unter den vorliegenden Betriebsverhältnissen nicht mehr eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten gewährleistet werden. Denn bei praktisch vollständiger Besetzung des erforderlichen Teams mit Temporärangestellten weiss