Der Rahmen- und Gesamtarbeitsvertrag sei in allen Teilen eingehalten worden. Die Anstellung von Temporärangestellten sei im übrigen allenfalls sogar günstiger als die Beschäftigung von Festangestellten. Auf jeden Fall sei allgemein bekannt, dass bei Bedarf genügend qualifiziertes Personal gefunden werden könne. An Dritte oder an Unterakkordanten seien von ihr angenommene Arbeiten nie vergeben worden. Wie die Firma X selber ausführt, hat sie Ende August 1993 allen festangestellten Mitarbeitern gekündigt und seither bloss Temporärangestellte beschäftigt; festangestelltes Personal soll erst dann wieder beschäftigt werden, wenn das Arbeitsvolumen dies erlaube.