Die schleichende Zersiedlung und Zerschneidung der Landschaft durch landwirtschaftliche Bauten und Anlagen könnte stattdessen eingeschränkt werden durch die Ausscheidung von Freihaltezonen für besonders schützenswerte Gebiete. Warum die Gemeinde auf dieses Instrument verzichtet, ist unklar, könnte doch gerade damit eine differenzierte Nutzung der Landwirtschaftszone erreicht werden. Zudem haben sich derartige Freihaltezonen in weiten Teilen der Schweiz zu eben diesem Zweck seit längerem als praxistaugliche Lösung bewährt. 5.3. Zusammenfassend taugt die Längenbeschränkung demnach weder zur Freihaltung bestimmter Gebiete noch zur Verhinderung der Zersiedlung.