Demnach wäre – wenn überhaupt – eine generelle Längenbeschränkung für alle Bauten einzuführen. Das erwähnte Ziel der Gemeinde, die traditionelle Gras- und Milchwirtschaft zu erhalten, wird ebenfalls verfehlt. Durch den Ausschluss von Grossbauten für Nichtgrossvieh wird lediglich diese spezifische bauliche Ausgestaltung verhindert. Zulässig wären jedoch Grossbetriebe für die Viehmast ohne Freilaufhaltung oder Grossbetriebe für Geflügel mit vielen kleinen Ställen anstelle weniger grosser Ställe. Schliesslich bleibt unklar, warum gerade die laut der Gemeinde vorherrschende Gras- und Milchwirtschaft im Speziellen gefördert werden soll.