Eine bessere Eingliederung von Grossbauten in die Landschaft könnte stattdessen durch eine dezente Farbgebung, eine geschickte Wahl von Baumaterialien und durch eine optimale Positionie¬rung der Bauten und Anlagen erreicht werden, wobei diesen Kriterien im Baubewilligungs¬verfahren besondere Aufmerksamkeit zu widmen wäre. Schliesslich ist dem Beschwerde¬führer beizupflichten, dass ein Stall für Grossvieh, der naturgemäss höher ist als ein Stall für Kleinvieh, grundsätzlich stärker in die Höhe ragt als ein Stall für Kleinvieh und sich daher tendenziell schlechter in die Landschaft einfügen lässt. Demnach wäre – wenn überhaupt – eine generelle Längenbeschränkung für alle Bauten einzuführen.