Da aber nach den Ausführungen der Gemeinde gerade Grossvieh mehrheitlich vertreten ist, ist die "Gefährdung" des Gebiets durch neue Bauten und Anlagen für Grossviehställe grösser, sei es bei Expansion beste-hender oder durch Ansiedlung neuer Betriebe. Zudem ist eine pauschale Längenbeschränkung auf maximal 70 m unzweckmässig, zumal je nach Standort bereits ein Stall mit einer Länge unter 70 m negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben kann.