Eine gewisse Beeinträchtigung als Erholungsgebiet erfährt das C-Feld durch den von der naheliegenden Autobahn ausgehenden Lärm. Es kann daher nicht abschliessend beurteilt werden, welchen Wert dem C-Feld als Erholungsgebiet beigemessen werden kann, indes ist es aber nicht von der Hand zu weisen, dass dem C-Feld zumindest gewisse Qualität als Naherholungsgebiet zuzuschreiben ist und daher auch ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt anzunehmen ist.