Gemäss kantonalem Richtplan sowie den anwendbaren Richtlinien für Geotopschutzgebiete sollten bauliche Massnahmen möglichst kompakt in Hofnähe erfolgen, was in den letzten Jahren in der Regel erfolgt sei. Die Strukturen der Kulturlandschaft hätten sich dadurch nicht massgeblich verändert. Diese erfreuliche Entwicklung sei weiter zu fördern und mit den entsprechenden planerischen Massnahmen sicherzustellen. Die Grossfarm für Geflügel ohne Bezug zu einem bestehenden Hofgebäude mitten in der Landwirtschaftszone entspreche offensichtlich nicht den übergeordneten Vorstellungen betreffend Erhaltung der Kulturlandschaft.