Es bedarf keiner weiterer Planungsinstrumente. Neben der Schaffung eigener Zonenarten kann die Ausdifferenzierung auch mittels über¬lagernder Schutzzonen erfolgen. Die Differenzierung hat im Hinblick auf die verschie¬denen Funktionen der Landwirtschaftszone zu erfolgen. Im Vordergrund stehen dabei Unter¬scheidungen mit Bezug auf die zulässige Bautätigkeit; hingegen ist eine Zergliederung der Landwirtschaftszonen hinsichtlich der einzelnen landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Produkte zu vermeiden.