19 BZR in der Botschaft zur zweiten öffentlichen Auflage damit begründet, dass die Kulturlandschaft am See eine hohe Qualität als Erholungsraum und als Landschaftsbild habe. Diese Landschaft werde geprägt durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen wie auch durch die traditionell gewachsenen landwirtschaftlichen Hofgruppen. Diesen – vor allem durch Milch- und Grossviehwirtschaft – geprägten Betriebsformen seien der Fortbestand und die Möglichkeit der wirtschaftlich bedingten baulichen Veränderungen in der Landwirtschaftszone sicherzustellen. Auch diese baulichen Veränderungen gehörten zur Kulturlandschaft am See. Diese Entwicklungen seien nicht bestritten.