Er lasse damit die multifunktionale Bedeutung der Landwirtschafts¬zone unter den Tisch fallen und verschweige, dass Landwirtschaftszonen neben der Sicherung der Ernährungsbasis des Landes insbesondere auch der Erhaltung der Land¬schaft und des Erholungsraums dienten und von Überbauungen weitgehend freigehalten werden sollen. Gemäss Art. 16 Abs. 3 RPG seien die Kantone ausdrücklich verpflichtet, den verschiedenen Funktionen der Landwirtschaftszone Rechnung zu tragen.