Tierställe für kleinere Nutztiere hätten grundsätzlich geringere Auswirkungen als Tierställe für Grossvieh. Die Längenbeschränkung für Tierställe sei daher für den Schutz der traditionellen Kulturlandschaft ungeeignet. Es sei zudem nicht einzusehen, weshalb eine gemäss Landwirtschafts- und Raumplanungsrecht zulässige, zonenkonforme Nutztierhaltung mit Kleinvieh weniger zur Kulturlandschaft am See gehören solle als Milch- und Grossviehwirtschaft, seien doch alle Betriebszweige wie die ganze Landwirtschaft einem steten und starken Wandel unterworfen.