Dieses Ergebnis ist die Grundlage für den Entscheid, ob die Verkehrsanordnung definitiv getroffen werden darf. Auch die definitive Verkehrsanordnung muss verhältnismässig, d. h. sie muss zur Erreichung ihrer Zwecke tauglich, notwendig und angemessen sein. Dies erfordert aber die Kenntnis der mit der Verkehrsanordnung erzielten Änderungen in bezug auf Durchgangsverkehr, Lärm, Gestank, Fussgängersicherheit und Behinderung des öffentlichen Verkehrs. Es müssen daher wesentliche Vorteile erreicht werden, weil andernfalls die definitive Verkehrsanordnung unverhältnismässig und rechtswidrig wird.