die Massnahme wäre somit an und für sich tauglich. Mit dieser vorübergehenden Unterbindung des Durchgangsverkehrs in eine Richtung lässt sich die Tauglichkeit der entsprechenden definitiven Verkehrsanordnung aber nur überprüfen, wenn die derzeitigen Verhältnisse mit Bezug auf die angestrebten Teilzwecke und die Verhältnisse während und nach der Versuchsphase feststehen. Denn nur durch Vergleich beider zweckorientierter Feststellungen kann entschieden werden, was die Verkehrsanordnung an Vorteilen bringt. Dieses Ergebnis ist die Grundlage für den Entscheid, ob die Verkehrsanordnung definitiv getroffen werden darf.