| | Entscheid: | 1. - Die Verkehrsanordnung wurde versuchsweise für die Dauer eines Jahres angeordnet. Der Zweck der Versuchsmassnahme - Sperrung der Einfahrt vom Bundesplatz in die Hirschmattstrasse - ist die Abklärung, ob die angestrebten Ziele, die Entlastung vom Durchgangsverkehr, Verringerung von Lärm und Gestank, mehr Sicherheit für die Fussgänger, Verringerung der Behinderung des öffentlichen Verkehrs, sich mit den beabsichtigten definitiven Massnahmen verwirklichen lassen. Gemäss Art.