Die Gefahr bestehe, dass sie total abstürze, wenn sie zuviel Geld zur Verfügung habe. Die Beschwerdeführerin pflege auch Kontakt zu Randgruppen, beispielsweise Drogensüchtigen und Alkoholikern. Die Beschwerdeführerin sei auch selber eine auffällige Person. Ihr Benehmen und ihre äussere Erscheinung wirkten oftmals befremdend. Im Rahmen der Beweiserhebungen des instruierenden Justizdepartementes bestätigte Dr. med. Y diese Aussagen. Er erwähnte auch, dass er die Anordnung einer Begutachtung der Beschwerdeführerin für richtig und sinnvoll erachte.