Als Mitglied einer Erbengemeinschaft kommen ihr zusätzlich monatlich noch ca. Fr. 2000.- zu. Mit Schreiben vom 23. November 1992 hat sich der Bruder der Beschwerdeführerin an die Vormundschaftsdirektion der Stadt Luzern gewandt und um schützende Massnahmen für die Beschwerdeführerin nachgesucht. Zur Begründung hat er geltend gemacht, dass er die Beschwerdeführerin seit mehreren Jahren in finanziellen und persönlichen Belangen unterstützt habe. Bisher sei die Situation noch tolerierbar gewesen. Durch den Abschluss eines Leasingvertrages für ein teures Auto habe sich die Beschwerdeführerin nun aber finanziell völlig übernommen. Ihre Existenzgrundlage sei gefährdet.