| | Entscheid: | 1. Anfang 1993 leitete der Stadtrat von Luzern über X ein Verfahren auf Errichtung einer Vormundschaft ein. Die Eröffnung des Entmündigungsverfahrens teilte er der Betroffenen mit Schreiben vom 6. August 1993 mit. Mit Zwischenentscheid vom 17. Februar 1994 ordnete der Stadtrat von Luzern eine medizinische Begutachtung von X durch den Amtsarzt-Stellvertreter an. Gegen diesen Entscheid erhob X am 18. Februar 1994 beim Regierungsrat des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde und verlangte sinngemäss, die Einleitung des Entmündigungsverfahrens sei aufzuheben.