Daher ist es auch zu keiner Abstimmung über diesen Antrag gekommen. Indem der Gemeinderat den Antrag direkt als unzulässig beziehungsweise als Rückweisungsantrag qualifiziert hat, hat sie diesen nicht ordnungsgemäss behandelt. (…) 5.5. Zusammenfassend ist gemäss den obigen Ausführungen somit festzustellen, dass die Beschwerdeführerin A berechtigt war, an der Gemeindeversammlung (…) einen Antrag auf Kürzung des Budgets zu stellen. Der Gemeinderat hätte darüber informieren müssen, dass für die Umsetzung des Antrags durch die Stimmberechtigten Budgetkürzungen in den einzelnen Aufgabenbereichen zu beschliessen sind.