(…) Ob eine lineare Kürzung sämtlicher Aufgabenbereiche aufgrund der Gebundenheit vieler Ausgaben sachgerecht und überhaupt möglich wäre, erscheint fraglich. Wie ausgeführt wäre der Gemeinderat aber trotzdem gehalten gewesen, über die Umsetzungsmöglichkeiten des Antrags zu informieren und – soweit die Antragstellerin in Kenntnis der Auswirkungen den Antrag nicht zurückgezogen hätte – auch darüber abstimmen zu lassen. Aufgrund der Äusserung des Gemeinderates drehte sich die Diskussion in der Gemeindeversammlung indessen um die Rückweisung und deren Folgen, nämlich den budgetlosen Zustand. Daher ist es auch zu keiner Abstimmung über diesen Antrag gekommen.