Um die Kürzung – wie von der Beschwerdeführerin A in der Gemeindeversammlung beantragt – in der gesamten Verwaltung umzusetzen, hätten die Stimmberechtigten somit beschliessen können, jedes Globalbudget um 2 Prozent zu kürzen oder die Einsparung der 2 Prozent in einer anderen Weise auf die verschiedenen Aufgabenbereiche zu verteilen. Erst wenn es an der Gemeindeversammlung nicht gelungen wäre, den Antrag auf pauschale Budgetkürzung dahingehend umzusetzen, dass die Globalbudgets in den verschiedenen Aufgabenbereichen ziffernmässig gekürzt und dergestalt beschlossen worden wären, hätte der Antrag der Beschwerdeführerin A bei Annahme eine Rückweisung des Budgets zur Folge gehabt.