(…) Beim Antrag auf die pauschale Budgetkürzung wäre es Aufgabe der Versammlungsleitung gewesen, darauf hinzuweisen, dass es nicht möglich ist, nur das Gesamtbudget zu kürzen, sondern dass die Kürzung in Bezug auf die einzelnen Globalbudgets in den Aufgabenbereichen zu beschliessen ist. Um die Kürzung – wie von der Beschwerdeführerin A in der Gemeindeversammlung beantragt – in der gesamten Verwaltung umzusetzen, hätten die Stimmberechtigten somit beschliessen können, jedes Globalbudget um 2 Prozent zu kürzen oder die Einsparung der 2 Prozent in einer anderen Weise auf die verschiedenen Aufgabenbereiche zu verteilen.