Die Stimmberechtigten haben dann an einer späteren Gemeindeversammlung über den angepassten Budgetentwurf zu beschliessen. 5.4. Zur Umsetzung der Leitideen des neuen Finanzhaushaltsrechts sollte der Gemeinderat im Rahmen seiner Versammlungsleitung darauf hinwirken, dass an der Gemeindeversammlung in erster Linie über die Leistungen und deren Kosten und nicht über pauschale Budgetveränderungen diskutiert wird. Nur so kann er erfahren, welche Leistungen von einer Mehrheit der Stimmberechtigten gewünscht und welche nicht mehr oder in geringerem Masse gewünscht werden. Er hat jedoch gestellte Anträge aufzunehmen und darzulegen, ob und wie sie umgesetzt werden können.