Anträge, welche eine pauschale Budgetveränderung verlangen, ohne dass zumindest dargelegt wird, bei welchen Leistungen beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen die Veränderungen vorgenommen werden sollen, widersprechen daher grundsätzlich dem System des neuen Finanzhaushaltsrechts der Gemeinden. (….) Anträge auf eine pauschale Budgetkürzung sind nur so weit möglich, als diese konkret mit Kürzungen in Aufgabenbereichen umgesetzt und entsprechend von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Eine Delegation dieser Umsetzung an den Gemeinderat und die Verwaltung, wie dies die Beschwerdeführerinnen in der Beschwerde vorsehen, ist nicht zulässig.