2.3.1.1.3 Beschlussgegenstände Budget). Durch die Einführung von Globalbudgets verbunden mit Leistungsaufträgen für einen Aufgabenbereich werden die Aufgaben und die dazugehörigen Finanzen miteinander verknüpft (vgl. Botschaft B 14, S. 11), wobei es eben gerade in der Zuständigkeit der Legislative liegt, sowohl die Leistungen wie auch deren Finanzierung zu beschliessen (vgl. § 10 Abs. 1 FHGG). Anträge, welche eine pauschale Budgetveränderung verlangen, ohne dass zumindest dargelegt wird, bei welchen Leistungen beziehungsweise in welchen Aufgabenbereichen die Veränderungen vorgenommen werden sollen, widersprechen daher grundsätzlich dem System des neuen Finanzhaushaltsrechts der Gemeinden.