Mit der Schlussabstimmung beschliessen die Stimmberechtigten in der Folge das Budget und legen damit gesamthaft jeweils die politischen Leistungsaufträge und die entsprechenden Budgetkredite in der Erfolgs- und in der Investitionsrechnung pro Aufgabenbereich verbindlich fest (vgl. §§ 106 und 118 Stimmrechtsgesetz [StRG] vom 25.10.1988, SRL Nr. 10; Handbuch FHGG, Kap. 2.3.1.1.3 Beschlussgegenstände Budget).