Im Rahmen der Budgetdebatte ist nach erfolgter Diskussion über alle Anträge von Stimmberechtigten einzeln abzustimmen. Die Auswirkungen der angenommenen Anträge (also allenfalls Anpassungen bei den politischen Leistungsaufträgen, bei der Festsetzung eines Globalbudgets in der Erfolgsrechnung oder bei den Bruttoausgaben der Investitionsrechnung eines Aufgabenbereichs oder beim Steuerfuss) sind in den Antrag für die Schlussabstimmung zu übernehmen.