Dies ist Ausfluss der Gewaltentrennung, wonach die Budgetkompetenz bei der Legislative liegt. Die Stimmberechtigten haben mit dem Beschluss über das Budget somit zwingend für jeden Aufgabenbereich einen Leistungsauftrag und ein entsprechendes Globalbudget in der Erfolgsrechnung beziehungsweise die entsprechenden Investitionsausgaben in der Investitionsrechnung festzusetzen. Eine Delegation dieser Befugnis an die Exekutive ist nicht zulässig. (…) 5.3. Die Stimmberechtigten können an der Gemeindeversammlung Anträge in Bezug auf das Budget stellen. (….) Im Rahmen der Budgetdebatte ist nach erfolgter Diskussion über alle Anträge von Stimmberechtigten einzeln abzustimmen.