Mit dem Budget beschliessen die Stimmberechtigten die Leistungen der Gemeinde und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 FHGG). Entsprechend bestimmt auch § 10 Absatz 1c Ziffer 1 des Gemeindegesetzes vom 4. Mai 2004 (GG; SRL Nr. 150), dass die Stimmberechtigten bei Finanzgeschäften mindestens über das Budget mit dem Steuerfuss zu beschliessen haben. Dies ist Ausfluss der Gewaltentrennung, wonach die Budgetkompetenz bei der Legislative liegt.