Aufwand und Ertrag werden separat ausgewiesen. Die Budgetkredite der Investitionsrechnung umfassen die Investitionsausgaben. Die Investitionseinnahmen werden separat ausgewiesen (§ 11 FHGG, vgl. Erläuterungen zu § 11 FHGG in der Botschaft B 14, S. 39; Handbuch zum FHGG, Kap. 2.3.1.1.3 Beschlussgegenstände). Globalbudgetierung bedeutet somit, dass für jeden Aufgabenbereich Aufwand und Ertrag nicht mehr kontenweise, sondern global als Saldo von den Stimmberechtigten beschlossen werden. Mit dem Budget beschliessen die Stimmberechtigten die Leistungen der Gemeinde und deren Finanzierung für ein Kalenderjahr (§ 10 Abs. 1 FHGG).