(…) Es sieht vor, dass alle kommunalen Aufgaben neu mittels politischer Leistungsaufträge mit Globalbudgets erfüllt werden. Damit lassen sich Aufgaben und Finanzen sinnvoll verknüpfen (vgl. Botschaft B 14 des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 22. September 2015 betreffend das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden, S. 2). Das Budget muss pro Aufgabenbereich einen politischen Leistungsauftrag sowie je einen Budgetkredit in der Erfolgsrechnung und in der Investitionsrechnung enthalten. Die Budgetkredite der Erfolgsrechnung werden als Saldo des Aufwandes und des Ertrags festgesetzt (Globalbudget). Aufwand und Ertrag werden separat ausgewiesen.