Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht. In der Folge beschlossen die Stimmberechtigten das Budget mit dem Steuerfuss für das Jahr 2019. Gegen diesen Beschluss erhoben die Stimmberechtigten A und B Stimmrechtsbeschwerde. Aus den Erwägungen: 5.1. Am 1. Januar 2018 ist das neue Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden vom 20. Juni 2016 (FHGG; SRL Nr. 160) in Kraft getreten. (…) Es sieht vor, dass alle kommunalen Aufgaben neu mittels politischer Leistungsaufträge mit Globalbudgets erfüllt werden.