Im Dezember 2018 fand in der Gemeinde Z eine Gemeindeversammlung statt, an der über das Budget der Gemeinde für das Jahr 2019 zu beschliessen war. Im Rahmen der Diskussion zu diesem Traktandum stellte die Stimmberechtigte A den Antrag, dass das Globalbudget um 2 Prozent zu kürzen sei. Da der Gemeinderat die Ausgaben für die einzelnen Leistungen kenne, solle er entscheiden, wo diese Kürzungen am sinnvollsten umzusetzen seien. Vom Gemeindepräsidenten und der Gemeindeschreiberin wurde daraufhin erläutert, dass ein Antrag über eine generelle Ausgabenkürzung nicht entgegengenommen werden könne und ein solcher einer Budgetrückweisung entspreche. Der Antrag wurde nicht zur Abstimmung gebracht.