Anträge auf Budgetkürzungen sind von der Versammlungsleitung aufzunehmen. Es ist von ihr darzulegen, ob und wie diese umgesetzt werden können. Anträge auf eine pauschale Budgetkürzung sind nur insofern umsetzbar, als von den Stimmberechtigten konkrete Kürzungen in den Aufgabenbereichen beschlossen werden. Eine Delegation dieser Befugnis an die Exekutive ist nicht zulässig. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Im Dezember 2018 fand in der Gemeinde Z eine Gemeindeversammlung statt, an der über das Budget der Gemeinde für das Jahr 2019 zu beschliessen war.